Existenzgründung
Mit einer Praxisübernahme bzw. -gründung werden Sie Ihr eigener Chef, haben größere Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume und erzielen zumeist ein besseres Einkommen als in einem Angestelltenverhältnis.
Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind die schwersten, daher werden wir Ihr verlässlicher Partner in dieser entscheidenden Phase sein und Sie durch das Labyrinth der Existenzgründung navigieren.
Wissenswertes über Ihr Förderdarlehen bei der LfA
Die LfA Förderbank Bayern stellt Heilberuflern & anderen Unternehmern über die Geschäftsbanken subventioniert Geschäftskredite zur Verfügung, um Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur Bayerns finanziell zu fördern und damit Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen
Die LfA ermittelt die Preisklasse mit Hilfe der Bonitätsklasse und der Besicherungsklasse.
Die Bonitätsklasse wir festgelegt durch eine Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) durch die Hausbank des Kreditnehmers. Danach erfolgt die Einordnung in eine von sieben Bonitätsklassen.
Quelle: lfa.de, Übersicht Darlehenskonditionen, Stand: 06.07.2022
Für die Besicherungsklasse kontrolliert die Hausbank die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die der Kreditnehmer für den Kredit stellen kann. Kaufen Sie z.B. eine neue Immobilie in guter Lage ist die werthaltige Sicherheit sehr hoch. Eine Lagerhalle in einer ländlichen Region hingegen bietet nur eine geringe Sicherheit.
Die Kombination aus Ihrer persönlichen Bonitäts- und Besicherungsklasse ergibt dann die Preisklasse und legt damit den Grundstein für die Vereinbarung des individuellen Zinssatzes.
Quelle: lfa.de, Übersicht Darlehenskonditionen, Stand: 06.07.2022
Durch unsere langjährige Erfahrung bei Verhandlungen mit Banken und Know-how im Bereich der Existenzgründung, stellen wir eine Einstufung in den besten Preisklassen sicher.
Die Laufzeiten werden mit drei unterschiedlichen Jahresangaben dargestellt. So kann eine Laufzeit zum Beispiel 5/1/5 Jahre betragen. Die erste Ziffer stellt hier die Gesamtlaufzeit, die zweite die tilgungsfreien Jahre und die letzte die Zinsbindung dar. Dadurch können Sie direkt einsehen, wie lange eine Tilgung ausgesetzt werden könnte oder wie lange Sie an den Zins gebunden sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Gründungszuschuss für Ihren Schritt in die Selbstständigkeit erhalten. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch darauf.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind: die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und Sie beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit; Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch min. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine fachkundige Stelle (IHK, HWK oder Banken) bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen.
Den Gründungszuschuss müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen.
Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst für 6 Monate. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ab (Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro), jedoch maximal 20.000€. Nach dieser Zeit können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Beispielrechnung:
Verdienst der letzten 3 Jahre : 100.000€
Arbeitslosengeld I . : 2.400€ + Zuzahlung der Beiträge in die Versorgungswerke
Existenzgründunszuschuss: 2.815€ für 6 Monate
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Business Plans, des Liquiditätsplan sowie bei der Cashflow Berechnung für die nächsten 3 Jahre. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie von dem maximalen Gründerbonus profitieren und einen gelungen Start in die Selbstständigkeit haben.
Die Hürden die wir gemeinsam meistern
Suche nach einer geeigneten Praxis
Überprüfung der Praxiszahlen
Risiken managen
Selektion des Kreditinstituts
Beantragung von Förderungen
Finanzierung
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch.